Die Treuhänderin hat gestern eine weitere Ausschüttung gemäß Insolvenzplan an Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG („DF AG“), darunter auch die Anleihegläubiger, vorgenommen. Dabei handelt es sich um eine ergänzende Auszahlung des anteiligen Zinsbetrags zur ersten Ausschüttung, die im Juli 2017 erfolgte. Die damalige Auszahlung ergab eine Quote von 2,65 % auf den Nominalbetrag der Anleihe. Die jetzige Auszahlung entspricht der gleichen Quote (2,65 %) auf den angemeldeten Zinsanteil und damit lediglich einem geringen absoluten Betrag.
Ferner bereitet die Treuhänderin derzeit die Ausschüttung II an die Gläubiger vor. Die Gesellschaft erwartet, dass diese in Kürze stattfinden wird. An die Anleihegläubiger wird auch diese Ausschüttung in zwei Schritten erfolgen.
Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt gemäß Insolvenzplan der DF AG ausschließlich im Wege der Ausschüttungen der Erlöse, die die DF AG aus der Verwertung der den Gläubigern zuzurechnenden Vermögenswerten („Vermögenswerte Gläubiger“) erzielt. Die Ausschüttung der Erlöse erfolgt über eine Treuhänderin.
Solange weitere Erlöse erzielt werden, sind quartalsweise weitere Abrechnungen durch die Treuhänderin im Treuhandvertrag geregelt. Die Verwertungserlöse werden wiederum im Anschluss an die Gläubiger ausgezahlt.