Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer 2015 beabsichtigte die DF Deutsche Forfait AG, eine Barkapitalerhöhung durchzuführen, die daran scheiterte, dass entgegen unserer Annahme nicht genug Personen diese Aktienemission gezeichnet haben. Die Kapitalerhöhung hätte spätestens am 30.09.2015 in das Handelsregister eingetragen werden müssen, was jedoch nicht mehr durchgeführt werden konnte. Am 29.09.2015 war die DF Deutsche Forfait AG zudem gezwungen, einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. Dieses Verfahren soll mit einem Insolvenzplan enden, der die vollkommene Sanierung und den Erhalt des Unternehmens zur Folge hat.
Die Aktionäre, die die neuen Aktien gezeichnet haben, haben entweder das Kapital bereits eingezahlt oder ihre Konten wurden, nach unserer Information erst in jüngster Zeit, von der jeweiligen Bank belastet
Wir wollen Sie über Ihre Ansprüche gegen die DF Deutsche Forfait AG möglichst genau unterrichten. Wir würden gerne wie folgt vorgehen, um eine zeitnahe Kommunikation mit Ihnen zu erreichen:
- Wir bitten um Mitteilung Ihres Namens, Ihrer Anschrift sowie um Nachweis der Zeichnung der Aktien und der Einzahlung (Kopien dieser Unterlagen sind ausreichend).
- Wir werden Ihnen nach Zugang dieser Informationen ein erklärendes Schreiben der die DF Deutsche Forfait AG vertretenen Rechtsanwälte umgehend zusenden.
- Wir werden Sie über die weiteren Schritte im Restrukturierungsprozess ebenso unverzüglich unterrichten.
Bitte melden Sie sich unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse: barkapitalerhoehung@dfag.de
Alternativ können Sie sich auch an folgende Kontaktanschrift wenden:
DF Deutsche Forfait AG
Kattenbug 18 – 24
50667 Köln
Köln, den 27. November 2015
Der Vorstand