Fragen & Antworten zur Gläubigerabstimmung

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

veröffentlicht im Januar 2015

betreffend die 7,875 % Schuldverschreibungen 2013/2020 (die „Anleihe“) der DF Deutsche Forfait AG, Köln („DF AG“ oder die „Gesellschaft“).

ISIN: DE000A1R1CC4 / WKN: A1R1CC

Hinweise:

Auf diesem Wege möchten wir den Anleihegläubigern für die geplante Abstimmung ohne Versammlung vom 20.01.2015, 0:00 Uhr bis 22.01.2015, 24:00 Uhr zum Zweck der Beschlussfassung über das Sanierungskonzept (die „Gläubigerabstimmung”) die wichtigsten Fragen beantworten. Ein Merkblatt, in dem die Vorgehensweise zur Teilnahme an der Abstimmung erläutert wird, steht ebenfalls unter https://www.dfag.de/investor-relations/anleihe zum Download zur Verfügung.

Dies erfolgt aus Gründen guter Corporate Governance und ohne Anerkennung einer diesbezüglichen Rechtspflicht.

1. Warum muss die DF Deutsche Forfait AG eine Restrukturierung durchführen?

2. Welche Rolle spielt das Sanierungsgutachten (IDW S6 Gutachten) bei der Restrukturierung?

3. Wie sieht das Restrukturierungskonzept in Bezug auf die Anleihe konkret aus?

4. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Gläubigerabstimmung nicht beschlussfähig ist oder die Beschlussvorschläge unter Tagesordnungspunkt 2 mehrheitlich abgelehnt werden?

5. Was passiert, wenn das erforderliche Quorum für die Beschlussfassung der Gläubigerabstimmung nicht erreicht wird?

6. Wer ist Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding und warum wird Herr Klaus Nieding von der Gesellschaft als Gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen?

7. Welche Kompetenzen hätte Herr Rechtsanwalt Nieding in seiner Rolle als Gemeinsamer Vertreter?

8. Was hätte ein wirksamer zustimmender Beschluss eines ausreichenden Quorums mit der erforderlichen Mehrheit zu den unter Tagesordnungspunkt 2 ausgeführten Beschlussvorschlägen zur Folge?

9. Was ist der Unterschied zwischen „Beschlussfähigkeit“ und „Mehrheitserfordernis?

10. Wie kann ein Anleihegläubiger an der Gläubigerabstimmung teilnehmen und seine Stimmrechte ausüben?

11. Kann sich ein Anleihegläubiger bei der Gläubigerabstimmung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen?

12. Wie muss das erforderliche Formular „Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“ ausgestaltet sein?