- DF AG nutzt neue Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung
- Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben
- Einladungsfrist verschiebt sich auf den 8. Juni 2020
Grünwald, 19. Mai 2020 – Die ordentliche Hauptversammlung der DF Deutsche Forfait AG (ISIN Aktie: DE000A2AA204, ISIN Anleihe: DE000A1R1CC4) wird aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie erstmals als virtuelle Veranstaltung erfolgen. Eine persönliche Teilnahme ist daher in diesem Jahr nicht möglich. Aktionäre haben aber vorab die Möglichkeit, ihre Fragen einzureichen.
Oberste Priorität hat für die DF Deutsche Forfait AG die Gesundheit ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Dienstleister.
„Mit der virtuellen Umsetzung der Hauptversammlung haben wir aber insoweit die Möglichkeit, termingetreu mit den Aktionären in den Dialog zu treten“, sagt Vorstand Hans-Joachim von Wartenberg.
Eine Verschiebung der Versammlung hätte zur Folge, dass das Stimm- und Fragerecht voraussichtlich erst einige Monate später ausgeübt werden könnte.
Für die virtuelle Hauptversammlung soll nun gemäß der gesetzlichen Neuregelung eine fristgerechte Einladung bis zum 8. Juni 2020 veröffentlicht werden. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung bis zum 28. Juni 2020 einreichen, das Stimmrecht kann nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung ausgeübt werden. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein.
Über die DF-Gruppe
Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzdienstleister spezialisiert. Dabei konzentriert sich die DF-Gruppe auf Emerging Markets. Innerhalb dieses Marktsegments liegt der Schwerpunkt auf der Finanzierung des Außenhandels mit Ländern des Nahen und Mittleren und Ostens mit dem Fokus auf den Segmenten Nahrungsmittel und Pharmazeutika.