- Eigenverwaltung bleibt bestehen
Köln, 05.01.2016 – Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 1. Januar 2016 planmäßig das Insolvenzverfahren für die DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard ISIN: DE000A14KN88) eröffnet und gleichzeitig angeordnet, dass die Eigenverwaltung bestehen bleibt. Die DF Deutsche Forfait AG hatte am 29. September 2015 ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt, dem das Gericht wegen der bestehenden Sanierungsaussichten folgte. In den darauf folgenden drei Monaten hat der Vorstand, gemeinsam mit dem vorläufigen Sachwalter und dem eingesetzten Gläubigerausschuss, den Sanierungsweg weiter vorangetrieben. Die einstimmige Zustimmung des Gläubigerausschusses, das Verfahren auch weiterhin in Eigenverwaltung fortzuführen, zeigt deutlich das Vertrauen, das die Gläubiger mit dem weiteren Sanierungsweg verbinden. Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG wird auf dieser Grundlage den Insolvenzplan mit den bestehenden Gläubigergruppen abstimmen und sobald möglich bei Gericht einreichen.