Ad hoc-Meldung gem. § 15 WpHG: DF Deutsche Forfait AG – Frist für Bezugsangebot bis zum 8. Juni verlängert

  • Verlängerung erfolgt aus abwicklungstechnischen Gründen

Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG hat beschlossen, die Bezugsfrist für neue Stückaktien im Rahmen des aktuell laufenden Bezugsangebots aus abwicklungstechnischen Gründen vom 2. Juni 2015, 24:00 Uhr, auf den 8. Juni 2015, 24:00 Uhr, zu verlängern.

Mit dem Bezugsangebot soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen durch Einbringung von Teilschuldverschreibungen der Anleihegläubiger der Gesellschaft (ISIN: DE000A1R1CC4, WKN A1R1CC) durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht werden.

Die Verlängerung war notwendig geworden, da die enge Fristsetzung einiger Depotbanken zur internen Abwicklung der Aufträge de facto zu einer deutlichen Verkürzung der Bezugsfrist führte. Dadurch konnten Aufträge von Anleihegläubigern nicht ausgeführt werden. Durch die Fristverlängerung soll eine Teilnahme aller Interessenten an dem Bezugsangebot gewährleistet werden.

Das Bezugsangebot an die Anleihegläubiger wurde am 18. Mai im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter https://www.dfag.de/investor-relations/anleihe veröffentlicht. Die Verlängerung der Frist wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.