Anleihegläubiger
Informationen für Anleihegläubiger
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 30. September 2015 beim Amtsgericht Köln einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Am 1. Januar 2016 hat das Gericht planmäßig das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die DF Deutsche Forfait eröffnet. Nach der erfolgreichen Restrukturierung im Rahmen des Insolvenzplans und dem Einstieg eines strategischen Investors hat das Amtsgericht Köln am 1. Juli 2016 das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Die Rückzahlung der Anleihe (WKN A1R1CC) erfolgt gemäß Insolvenzplan der DF Deutsche Forfait AG ausschließlich im Wege der Ausschüttungen der Erlöse, die die DF Deutsche Forfait AG aus der Verwertung der den Gläubigern zuzurechnenden Vermögenswerten („Vermögenswerte Gläubiger“) erzielt. Details hierzu finden Sie auf den Seiten 29 f., 68 und 70 ff. des Insolvenzplans, den Sie hier herunterladen können.
Die Anleihe wird seit Mai 2020 nicht mehr an einer regulierten Börse gehandelt. Mit dem Abschluss des Forderungseinzugs und vollständiger Überweisung der inkassierten Gelder an die Anleihegläubiger gehen die Insolvenzforderungen unter. Dieser Prozess kann auch über die ursprüngliche Laufzeit der Anleihe hinausgehen.
Bislang wurde insgesamt eine insolvenzrechtliche Quote in Höhe von 19,6515 % auf den Nominalbetrag der Anleihe sowie auf die angemeldeten Zinsforderungen der Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG an die Gläubiger ausgezahlt.
Da die Verwertung der Vermögenswerte so gut wie abgeschlossen ist, wurde der Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin zum 31.12.2020 praktisch beendet. Sobald die Verwertung der letzten Vermögenswerte, deren Zufluss derzeit nicht absehbar ist, erfolgt ist, hat sich die bisherige Treuhänderin bereit erklärt, noch eine letzte Ausschüttung vorzunehmen.